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Die Pflicht zum Vorzeigen eines aktuellen* Impf- oder Genesenenzertifikats im Einzelhandel (2G).

Danach hat in Bezug auf die Covid-19-Pandemie jemand

entweder den Nachweis doppelt geimpft oder genesen zu sein zu erbringen.

Für Ungeimpfte ( oder ohne ein Genesenenzertifikat ) k e i n Eintritt.


Dabei meint

  • geimpft (vollständig- aber noch ohne Booster-Auffrischung) — aktuell* meint das beim Impfzertifikat
  • genesen …………


Eine verschärfte Variante dazu ist die

2G+ Regel[]

2G+ heißt:

ausschließlich für Geimpfte oder C19-Genesene mit entsprechendem Nachweis

und zusätzlichem tagesaktuellen zertifizierten negativen Schnell- oder PCR-Test


Dagegen ist die

3G - Regel[]

… weniger streng, weil Eintritt auch mit einem (Schnell-) Test möglich ist.

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