Die Pflicht zum Vorzeigen eines aktuellen* Impf- oder Genesenenzertifikats im Einzelhandel (2G).
Danach hat in Bezug auf die Covid-19-Pandemie jemand
entweder den Nachweis doppelt geimpft oder genesen zu sein zu erbringen.
Für Ungeimpfte ( oder ohne ein Genesenenzertifikat ) k e i n Eintritt.
Dabei meint
- geimpft (vollständig- aber noch ohne Booster-Auffrischung) — aktuell* meint das beim Impfzertifikat
- genesen …………
Eine verschärfte Variante dazu ist die
2G+ Regel[]
2G+ heißt:
ausschließlich für Geimpfte oder C19-Genesene mit entsprechendem Nachweis
und zusätzlichem tagesaktuellen zertifizierten negativen Schnell- oder PCR-Test
Dagegen ist die
3G - Regel[]
… weniger streng, weil Eintritt auch mit einem (Schnell-) Test möglich ist.