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Das Geschäft mit den Älteren, mit dem Älterwerden und insbesondere mit den Problemen alter Menschen bei Pflegebedarf, ist ein großes Marktsegment in Ländern mit vielen reichen Menschen wie Deutschland, der Europ. Union oder den USA als Bspl.


Der Altenmarkt ist im engeren Wortsinn die Betrachtung des Geldflusses zwischen den einzelnen Personen und den verschiedenen Institutionen der Altenhilfe. Nicht nur im Bereich des alltäglichen Warenhandels (Kaufhaus, Tante-Emma-Laden, Reisebüro, Versandhandel), wo ältere Menschen als eigene „Käuferschicht“ beachtet werden. Auch bei alterstypischen Dienstleistungen und Waren-Angeboten (Senioren- oder Betreutes Wohnen, Rollatoren, Medikamente (Nahrungszusätze als M.ersatz), Wellness.



  • Pflegeheime werden zu Spekulationsobjekten, indem der Investor den Verkaufspreis für die nächste Verkaufsrunde im 5-Jahres-Rhythmus nach oben treibt. Dazu passt die Beobachtung, dass die meisten Pflege-Konzerne wieder an einen neuen Investor verkauft wurden. Es entsteht eine Spirale aus Schulden und Finanzdruck auf die Beschäftigten.


Ältere als Kunden / Käuferschicht[]

Allgemeiner das Wort Seniorenmarkt oder englisch Gray market: alle Waren und Dienstleistungen, die von Älteren gekauft werden. Und deshalb evtl. besondere Werbung benötigen. Dort tauchen neuerdings bei den Kategorien für Konsumenten auf: Master Konsumer (aufgeschlossen, zukunftsorentiert, aktiv), Maintainers. Simplifiers.


ca. 15 bis 25 Prozent der Bevölkerung sind privatversichert und bekommen dadurch im Gesundheitswesen Zugang zu umfangreicheren Leistungen als durch die gesetzlichen GKV und PV.


Unter diesem Aspekt sind auch [[Pflegeheime sind für Investoren ein lohnendes Ziel: eine Art sichere

Das Wohnen im Pflegeheim Renditebringer[]

Zweil Trends bestimmen ihre Besonderheit in dem Markt:

  • Zunahme des Pflegebedarfs bei einer Alterung der Bevölkerung und
  • als große Immobilie sind PH …… in Zukunft auch wandlungsfähig für verschiedene Nutzungen.


Die Anbieterseite wird charakterisiert durch:


drei Gruppen von Trägern (Unternehmer, Wohlfahrtsverbände als Träger, staatl. Einrichtungen)


Marktintransparenz: bei Leistungen und deren Preisen ist die Transparenz und Vergleichbarkeit noch außerordentlich gering. Und in einer Pflegesituation sind Angebote oft nur zum Teil oder gar nicht substituierbar.


Unterschiedliche Marktanteile, d. h., die freigemeinnützigen Einrichtungen sind vorherrschend vor den öffentlichen und privat- bzw. erwerbswirtschaftlichen, wobei der Anteil der letzteren zunimmt. Dabei wird generell betriebswirtschaftlich orientiert gerechnet.


Eigeninteressen: Unterschiedliche Mischungen von humanitären, weltanschaulichen, verbandlichen Interessen. Je nach Trägergruppe ist Gewinnerzielung mehr oder weniger deutlich im Vordergrund.


Handlungsfreiheiten sind hinsichtlich der zu betreuenden Zielgruppen, der Standorte u. a. eingeschränkt durch die Gesamtplanung der öffentlichen Hand, durch Förderbedingungen u. a. m. Vorherrschaft einer kleinen Anbietergruppe auf dem Markt.


Es geht in der öffentl. Diskussion allenfalls um das Ausmaß an Wettbewerb, das dieser Markt verträgt, ohne das Sozialstaatsgebot (Zugänglichkeit für jeden Hilfebedürftigen bei gleichen Mindestleistungen) zu verletzen.

Heimmarkt[]

Wenn alte Menschen Leistungen der stationären Altenhilfe in Anspruch nehmen, können sie nur in Ausnahmefällen die Rolle eines selbstbewußten, aufgeklärten Konsumenten / Kunden einnehmen . Außer in einem gehobenen Marktsegment für Selbstzahler stehen alte Menschen heute Anbietern gegenüber, die erst noch eine Beamtenhaltung ablegen und Kundenorientierung lernen müssen. Selbstbewußte und durch verstärkte Subjektförderung finanziell ausreichend ausgestattete Kunden fordern von modernen und konkurrierenden Dienstleistungsanbietern flexible Serviceleistungen, die individualisiert, qualitativ und finanziell verbindlich beschrieben zu kaufen und auch zu kündigen sind.

Mit ihrem Einkommen kann die Personen ihre Kundenrolle bei verschiedenen Anbietern auszuüben. Kundenorientierung erfordert einen wirklichen Markt, das heißt qualitätsorientierte Wahlmöglichkeiten. Zwar nehmen die Angebote der Altenhilfe insgesamt zu - diese Zunahme kann jedoch die vorausgegangen Verluste an Gesundheit und sozialer Teilhabe durch ihr immer noch beschränktes Leistungsangebot nicht wettmachen.

Andrerseits können fürsorgliche Dienstleistungen auch Abhängigkeiten bewirken. Idealtypisch betrachtet: Kunden eines Nachfragermarktes sind nicht Hilfeempfänger eines Anbietermarktes.


Kostenträger[]

Charakteristisch für das Handeln der Kostenträger ist, dass die Kostenübernahmeentscheidungen stark reglementiert sind. Dadurch wird Art und Menge der durch die Kostenträger finanzierten Hilfen beschränkt, was dazu führen kann, dass sich Hilfebedarf und finanzierte Hilfen nicht decken. Beispielsweise wird der Zugang zu Leistungen durch den niedergelassenen Arzt aufgrund krankenversicherungsrechtlicher Regelungen (SGB V) begrenzt. Im Sozialhilferecht (SGB XII, früher BSHG) und im Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) wird der Vorrang ambulant vor stationär erbrachter Hilfen festgeschrieben.

Die Kostenträger nehmen darüber hinaus auch unmittelbar Einfluss auf Finanzierung und Kostenerstattung von stationären Leistungen, indem sie mit den Heimträgern Vereinbarungen über die Höhe der Pflegesätze und der Gebühren schließen. Die Kundenseite, also die Pflegebedürftigen sind allerdings an diesen Verhandlungen nicht beteiligt. Die getroffenen Vereinbarungen sind nicht in jedem Fall kostendeckend, was den Hilfeerbringer (Heimträger) oder den Sozialhilfeträger zum Defizitausgleich zwingt, wenn nicht der Pflegebedürftige selbst einen Eigenanteil tragen soll.

Im stationären Bereich entsteht über die im Detail ausgehandelten Vereinbarungen auch eine relativ intensive Kontrolle des Leistungserbringers. Dagegen ist im teilstationären, ambulanten und offenen Bereich die Kontrolldichte geinger. Interessenskonflikte entstehen allerdings dadurch, dass Kostenträgereigenschaft und Kontrollbefugnis bei derselben Stelle liegen.

Die Tauschbeziehung zwischen Hilfeanbieter und Hilfenachfragendem ist lediglich bei Selbstzahlern direkt durch einen preisorientierten Tausch geregelt, indem eine bestimmte Dienstleistung gegen eine bestimmte Vergütung getauscht wird.

Die Mehrheit der Hilfenachfragenden nimmt die Pflegeleistungen aufgrund einer durch Beitragszahlung erworbenen Anwartschaft auf Pflegeversicherungsleistungen oder eines Rechtsanspruchs auf Sozialhilfegewährung entgegen. Dies hat zur Folge, dass wesentliche Inhalte des Vertrags, den der Hilfenachfragende mit dem Hilfeerbringer schließt, durch die Höhe und die Art der Kosten vorherbestimmt sind, die der Kostenträger (Pflegekasse, Kommune) gegenüber dem Leistungserbringer (Pflegeheim, Pflegedienst) nach den bestehenden Kostenübernahmeregelungen (z.B. Pflegesatzvereinbarung) übernimmt.

Auf dem Pflegemarkt gibt es somit nur eingeschränkt einen freien Wettbewerb im Sinne der Marktwirtschaft. Anbieter der Hilfen konkurrieren zwar um die Nutzer der Einrichtungen. Da Preis und Leistungen aber bereits maßgeblich durch den Kostenträger bestimmt sind, verbleibt den Anbietern nur noch ein geringer Spielraum, sich bei den Leistungen und ihrer Qualität gegenüber dem Wettbewerber zu unterscheiden. Ein Wettbewerb zwischen Pflegeeinrichtungen gibt teilweise es auch um Mitarbeiter.

Literatur[]

  • Horst Herrmann. 1993: Die Caritas-Legende. Wie die Kirchen die Nächstenliebe vermarkten. Rasch+Röhring. 364 S. ISBN
  • Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) e.V.Hrsg., 1995: Altwerden 2000 - Selbstverantwortung und Gemeinschaft. Ein Memorandum zur Altenhilfe und Altenarbeit in Deutschland. Frankfurt am Main. Autoren: HAAG Gerhard, HEDTKE-BECKER Astrid u.a.
  • Sigrid Leimer. 1997: Seniorenreisen. Ansprüche, Angebote und Nachfragen - eine Marktübersicht. Köln, KDA thema 127.
  • Meier-Hensche. 1997: Das goldene Marktsegment. ISBN
  • Hubert Oppl. 1992: Zur „Marktposition“ der Freien Wohlfahrtspflege. In: Soziale Arbeit. 39:152-158.



Siehe auch[]

  • Kundenorientierung
  • Lifestyle, Schönheitsindustrie, Kosmetikprodukte
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