PflegeABC Wiki
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Die dreijährige Ausbildung im Beruf Altenpflege bereitet auf eine Tätigkeit in der hauptberuflichen Pflege und Betreuung von alten Menschen in ihren Wohnungen (durch ambulante Dienste, wie z. B. Sozialstationen und ambulante Pflegedienste) oder in Alten- und Pflegeheimen vor. Angehörige dieses Berufs (Mä/Fr) sind aber auch in Rehakliniken, Tagesstätten, Krankenhäusern oder in geriatrischen Krankenhäusern tätig. Die Ausbildung ist 2001 durch das neue Altenpflegegesetz bundesweit einheitlich geregelt worden. Vorher galten verschiedene Landesgesetze. Und durch diverse Rechtsstreitigkeiten trat das Gesetz dann erst 2003 in Kraft.

Im Unterschied zur Gesundheits- und Krankenpflege zielt die Altenpflege-Ausbildung auf die Versorgung einer relativ genau umschriebenen Altersgruppe der Bevölkerung (vgl. das Alter, Menschen etwa über dem Alter 65/67 Jahre, üblicher gesetzlich vorgesehener Eintritt ins Rentenalter. Meistens sind die auf größere Hilfeleistungen angewiesene Personen deutlich älter, etwa über 85 Jahre alt).




Das Wissen dafür - Altenpflege - wird vom Umfang her nicht in der in Deutschland üblichen Kranken-Pflege-Ausbildung vermittelt. Siehe zu den Lernfeldern (LF) !


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viet nam — a way to nursinggerman

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Siehe auch: Altenpflegeausbildung_für Altenpflege (Schule, Theorie, prakt. Anleitung)


Unterricht in Lernfeldern[]

Die Schulfächer (bis 2000, jetzt Schwerpunkt genannt, z. B. Pflege,Gerontologie) sind jetzt thematisch in Lernfeldern zusammengefasst. Diese Lernfelder wiederum bilden fünf Lernbereiche. Diese Lernbereiche erhalten im Zeugnis die Noten — nicht die Schwerpunkte (Schulfächer).

(siehe zu den Lernfeldern: Lernbereiche der Altenpflegeausbildung)



(keine ausdrückliche Verknüpfung mit anderen Schwerpunkten innerhalb der beiden Lernfelder)



  • 5. Weitere Fächer sind:
    • Lernbereich 5 - Schwerpunkt Deutsch,
    • Lernbereich 5 - Schwerpunkt Religion,
    • Lernbereich 5 - Schwerpunkt Ernährungslehre,
    • zusätzlich angebotene Arbeitsgemeinschaften
    • andere Fächer können landesweit oder schulspezifisch angeboten werden.

Notenbildung, Zeugnisse[]

Die Noten sollen der Schülerin eine knappe Information über ihren (ermittelten) Kenntnisstand im Vergleich zu den Anforderungen und zu den Mitschülerinnen bieten. Die Notenbildung kann sehr verschieden vorgenommen werden. Am häufigsten werden schriftliche Leistungsnachweise angewendet (Klassenarbeiten mit offenen oder geschlossenen Fragen, Tests, Prüfungsarbeiten), aber auch die mündliche Leistung im Unterricht oder beim angekündigten Abgefragtwerden oder bei Gemeinschaftsarbeiten im Unterricht oder von Hausarbeiten kann herangezogen werden. In der unten genannten Verordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg, die für öffentliche Schulen für pharmazeutisch-technische Assistenten und für öffentliche Schulen für Altenpflege, nicht aber für Krankenpflegeschulen und nicht für Schulen in privater Trägerschaft gilt, werden dazu die dort geltenden Regeln zusammengefasst.

Wie entsteht aber aus einzelnen Noten die Halbjahresinformation oder das Schuljahreszeugnis oder das Prüfungszeugnis? Kurz gesagt: jede Lehrerin bildet aus den ihr vorliegenden Einzelnoten eine Gesamtnote für ihr Lernfeld, Fach oder den Anteil an einem Schwerpunkt. Die Klassenlehrerin oder das Schulsekretariat bildet daraus eine Notenliste für alle "Fächer" des Zeitraums. Hinzu kommen evtl. die von der Klassenkonferenz zu beschließenden "Kopfnoten" für Mitarbeit und Betragen. Im Einzelnen kann dieses Verfahren durch Vorschriften noch genauer festgelegt sein. Z. B. ob halbe, ganze oder Dezimalnoten zu bilden sind (in anderen Schularten gibt es auch Punkteraster). Oder wenn mehrere Teilbereiche zusammengefasst werden mit welcher Gewichtung das geschehen soll.

Halbjahreszeugnis[]

Bei den Halbjahresinformationen (im Abschlußjahr gibt es auch hier ein Halbjahreszeugnis) sind auch halbe Noten oder Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) zulässig. Noten sollten in der Regel auf mehr als einer Einzelnote beruhen. Fehlt eine Schülerin bei Klassenarbeiten etc. entschuldigt, kann vermerkt werden, dass eine Notenbildung nicht möglich war. Nach dem Halbjahrestermin werden die bis dahin angefallenen Noten nicht vergessen. Es beginnt nicht wieder alles bei Null, sondern für das Jahreszeugnis kommen weitere Noten dazu.

Schuljahreszeugnis[]

Prüfungszeugnis[]

Die Benotung und die Gestaltung des Prüfungszeugnisses ist bundeseinheitlich in der AltPflAPrV geregelt.

Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem (nur) die jeweiligen (Gesamt-)Noten des

  • schriftlichen Teils der Prüfung
  • mündlichen Teils der Prüfung
  • praktischen Teils der Prüfung

als eine Note aufgeführt werden.

Bei der Bildung der Prüfungsnoten, die auf dem Zeugnis erscheinen, werden jeweils mit einem Anteil von einem Viertel die Vornoten berücksichtigt.

Vornoten[]

Für jedes Lernfeld, das Gegenstand des schriftlichen und des mündlichen Teils der Prüfung ist, sowie für den praktischen Teil der Prüfung wird eine Vornote festgesetzt. Die jeweilige Vornote ergibt sich aus den am Ende eines jeden Ausbildungsjahres erteilten Jahreszeugnissen (also aus allen drei Jahren! ). Bei den Prüfungsklausuren (schriftl. Aufsichtsarbeiten) und bei dem Teil der mündlichen Prüfung, bei denen jeweils zwei Lernfelder geprüft werden, wird aus den jeweiligen Vornoten ein arithmetisches Mittel (Durchschnitt) gebildet.

Die Vornoten werden der Schülerin oder dem Schüler spätestens drei Werktage vor Beginn des ersten Prüfungsteils mitgeteilt.

Prüfungsnoten[]

= 75% Prüfungsleistung + 25% Vornoten

Die Aufsichtsarbeiten des schriftlichen Prüfungsteils werden je von zwei Fachprüfern unabhängig voneinander benotet. Bei unterschiedlicher Benotung entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende im Benehmen mit den Fachprüfern über die zu vergebende Note.

Sodann wird jeweils von diesen Benotungen und der jeweiligen Vornote im Verhältnis 75 zu 25 die Gesamtnote für das Lernfeld ermitelt.


Aus den so gebildeten drei Noten wird schließlich das arithmetische Mittel errechnet und daraus die Prüfungsnote des schriftlichen Prüfungsteils gebildet.


Entsprechendes gilt für den praktischen und den mündlichen Prüfungsteil (Beachte die Zusammensetzung der Prüfungskommissonen).


Geschichte[]

Eine der ersten heute noch bekannten Altenpflegeausbildungen in Deutschland wurde 1958 in Marl durchgeführt. Sie enthielt damals 600 Stunden theoretischen und 280 Stunden fachpraktischen Unterricht. Zum Vergleich die heutigen Stundenzahlen: 2100 Theorie- und 2500 Arbeits-Stunden.

Seit 1969 existierten unterschiedliche Ausbildungsregelungen in den Ländern der Bundesrepublik. Vor dem Hintergrund einer demographischen Entwicklung mit einem Anwachsen der älteren Bevölkerung empfahl 1980 der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, die Inhalte der Altenpflegeausbildung auszuweiten und zu vereinheitlichen. Versuche einer Vereinheitlichung scheiterten seit Mitte der 1980er Jahre am Widerstand des Bundeslandes Bayern.[2] Das Altenpflegegesetz wurde nach einer erneuten Initiative der Bundesregierung von 1999 im Jahr 2000 verkündet und sollte 2001 in Kraft treten. Als Folge eines Normenkontrollantrages durch die Bayerische Staatsregierung verzögerte sich das Inkrafttreten bis zum 1. August 2003.[3] Zu diesem Zeitpunkt existierten 17 unterschiedliche Länderregelungen, alleine in Hamburg zwei.[4] Das Bundesverfassungsgericht hatte am 24. Oktober 2002 zugunsten der Regelungskompetenz des Bundes für das Berufsbild der Altenpflege entschieden und den Beruf des Altenpflegers im Gegensatz zu dem des Altenpflegehelfers erstmals den Heilberufen zugeordnet.[5] Die Übergangsregelung des § 29 garantiert die Anerkennung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“, auch wenn sie vor dem Inkrafttreten des Altenpflegegesetzes erworben wurde.

Weblinks[]

Hier vllcht noch den Hinweis einfügen, wie andernorts mit dem Thema nicht umgegangen wird ………

z Bspl.

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