Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers mit einem Arbeitsvertrag vereinbart hat. Dafür schuldet er vor allem das Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn). Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht gegenüber den ArbeitnehmerInnen geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Tätigkeit näher gestalten kann.
Eine gesetzliche Definition dieses Begriffs existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin) nicht. Im Wikipedia-Artikel wird auf die Rechtsformen des Verhätnisses nach dem BGB (Zivilgesetzbuch) näher eingegangen (z. B. Einzelkaufmann, GmbH, Verein, das Betriebsverfassungsgesetz für die Betriebsrats-Rechte). Die wissenschaftliche Wirtschaftstheorie oder die Geschichtsforschung kritisieren die Rolle des Arbeitgebers im Kapitalismus (nach dem 18. Jhdt.) sehr oft. Häufig werden in der Literatur Haupt- und Nebenpflichten aus dem Vertrag unterschieden. Neben der Arbeitsleistung geht es auch um Schutzpflichten des Arbeitgebers für die Angestellten (Fürsorgepflicht).
Wichtig für Beschäftigte ist manchmal die Frage, wer von seinen unmittelbaren Vorgesetzten überhaupt Arbeitgeber ist, bzw. die Arbeitgeber-Funktion ausüben kann. Weil in vielen Einrichtungen Stationsleitungen und selbst Pflegedienstleitungen nicht allein über Einstellung/die Entlassung entscheiden dürfen.
- Die Koalition der Unwilligen (Welche Pflegeunternehmen sind gegen einen Tarifvertrag?) Süddt. Ztg. vom 5. Aug. 2019
Zitate[]
- Mehr und mehr geht mir auf, dass meine AG immer nur nehmen aber nicht geben.
Siehe auch[]
- Arbeitgeberverband im Öffentlichen Dienst
- Arbeitnehmer
- TVöD, bzw. BAT (alt)
- Fürsorgepflichten der Arbeitgeber für die Beschäftigten
- was macht eine Gewerkschaft? - speziell: die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (abgekürzt ver.di; im Gesundheitswesen)
- Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
- Sozialstaat, Grundgesetz
Weblinks[]
- Arbeitsvertrag bei Wikipedia.de
- Tarifvertrag bei Wikipedia.de
- Was ist ein Arbeitgeberverband ? (Artikel bei Wikipedia.de)
- (Frühere Textversionen von Liane auch bei PW)