PflegeABC Wiki

Zur Gruppe der Arbeitnehmer, -innen in einem Betrieb, einer Firma können gehören:

  • Auszubildende
  • Arbeiterinnen
  • Angestellte
  • Beamtinnen
  • zeitlich befristet eingestellte Aushilfen
  • Praktikantinnen (alle m/f))



Siehe auch: Arbeitgeber



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Definitionsmerkmale[]

Jeder, der sich aufgrund eines Arbeitsvertrags zur Tätigkeit in den Dienst eines anderen verpflichtet, ist Arbeitnehmer (hier abgekürzt mit AN ). Auch wer in persönlicher Abhängigkeit durch einen privatrechtlichen Vertrag zu einer unselbstständigen Dienstleistung verpflichtet ist, ist Arbeitnehmer. Diese Dienstleistung muss fremdbestimmt und fremdnützig sein.

Arbeitnehmer ist derjenige, der auf Grund eines Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber weisungsgebundene Arbeit leistet. Er ist Dienstverpflichteter im Sinne der 630 BGB. Zu den Arbeitnehmern/ -innen zählen zum Beispiel auch die im Unternehmen angestellten Ehefrauen der Unternehmer.

  • arbeiten in der Regel "auf Lohnsteuerkarte", d. h. der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt sie an ein Finanzamt ab.
  • AN sind lohn- oder einkommensteuerpflichtig,
  • müssen über den Arbeitgeber sozialversichert werden; wobei dieser die halben Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung trägt,
  • müssen vom Arbeitgeber auch in der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert werden, ebenfalls eine gesetzliche Pflichtversicherung
  • müssen, sofern es einen für sie und den Arbeitgeber gültigen Tarifvertrag gibt, nach diesen Vertrag beschäftigt und bezahlt werden
  • alle AN haben mindestens Anspruch auf Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub, Mutterschutz und Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Krankheit.


Keine Arbeitnehmer sind:

Richter, Beamte und Soldaten, weil diese in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Keine Arbeitnehmer sind ebenfalls die Vorstandsmitglieder einer AG, Geschäftsführer einer GmbH, geschäftsführende Gesellschafter einer KG, OHG oder BGB-Gesellschaft sowie Strafgefangene und Sozialhilfe-Leistungs-Empfangende