Bundestagberatungen über Pflegereform - 1. Lesung[]
Am 18. März 2016 fand die 1. Lesung des Entwurfs der Regierung (Große Koalition) im Bundestag statt.
Berichte:
- Generalistik sorgt im Bundestag für Unmut. Ärzte Zeitung online, 18.03.2016 (1. Lesung )
von
- "Schmalspurgesetz, das den Herausforderungen nicht gerecht wird". Pia Zimmermann (Linke)
- "eine Eier legenden Wollmilchsau" sei der Entwurf. Elisabeth Scharfenberg (Grüne)
über
- Nur eine bessere Bezahlung - vor allem in der Altenpflege - könnte den Fachkräftemangel auf Dauer lösen. Dies gelte jedoch für alle sozialen Berufe, betonte Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium.
bis
- Der Anspruch an die Auszubildenden steige nun mit der Reform, "doch das ist dringend nötig". "Die Prüfungsordnung war viel zu lax", kritisierte Lauterbach.
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung[]
Ist der Staatssekretär Karl-Josef Laumann etwas anderes als ein Werbebüro der Bundesregierung? Er hat mit einer Pressekonferenz den Aufruf "Generalistik jetzt!" gestartet. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung wirbt darin für die generalistische Pflegeausbildung.
Sogenannte Eckpunkte[]
Die Eckpunkte im Einzelnen:
Die Ausbildung dauert drei, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Sie soll
- 4600 Stunden umfassen,
- 2100 Stunden Theorie und Praxis in der Pflegeschule,
- 2500 Stunden praktische Ausbildung.
Die konkreten Ausbildungsinhalte sollen von einer Fachkommission erarbeitet werden. Dabei soll es nicht um die Addition der bisherigen Curricula gehen, geplant ist vielmehr eine Neukonzeption.
Praktische Ausbildung[]
Die praktische Ausbildung beginnt mit einem Orientierungseinsatz (400 Stunden);
für die stationäre Akutpflege, 400 Stunden
die stationäre Langzeitpflege 400 Stunden und
die ambulante Pflege 400 Stunden
sind jeweils 400 Stunden (also 1600 der 2500 Stunden) vorgesehen.
Pflichteinsätze in der Pädiatrie
und der Psychiatrie sind mit 120 Stunden bemessen.
Die Spezialisierung erfolgt in 500 Stunden während der praktischen Ausbildung.
Für die Pädiatrie gelten Sonderregeln. Wer sich darauf spezialisieren will, soll schon während der Ausbildung rund 1500 Stunden ausschließlich in der pädiatrischen Versorgung lernen können.
Die berufsqualifizierende universitäre Pflegeausbildung, die mit dem Gesetz eingeführt wird, folgt im Wesentlichen der Aufteilung der beruflichen Pflegeausbildung.
Die Praxiszeiten sollen jedoch auf 2300 Stunden begrenzt werden können.
Weiteres[]
Dieser Artikel oder Absatz ist noch ein Stub.
Du kannst dem PflegeABC-Wiki (Startseite) und anderen Pflegekräften helfen, indem du ihn passend erweiterst / ergänzt.

— evtl. ein - 1. Lesung Wikipedia-Artikel bei ……… ? ??
———————-> Vielen Dank !