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Europäischer Berufsausweis - EBA


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Wenn Ihr Beruf reglementiert ist und Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen beantragen müssen, können Sie dies unter Verwendung des Europäischen Berufsausweises (EBA) tun. Der EBA ist ein elektronisches Verfahren, mit dem Sie dann Ihre Qualifikation in einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land anerkennen lassen können.

Derzeit können Sie das EBA-Verfahren nur für folgende Berufe nutzen:

Krankenschwester / Krankenpfleger für allgemeine Pflege
Apotheker, Apothekerin
Physiotherapeut, Physiotherapeutin
Bergführer, Bergführerin
Immobilienmakler, Immobilienmaklerin


Die Behörden Ihres Herkunftslandes helfen Ihnen bei Ihrem Antrag und überprüfen, ob er richtig und vollständig ist. Sie überprüfen auch die Echtheit und Gültigkeit Ihrer Unterlagen.

Bei künftigen Anträgen müssen Sie Ihre Unterlagen nicht erneut hochladen.

Sie müssen dazu ein Konto bei der europäischen Behörde anlegen. Ihre Arbeitgeber, Berufsverbände oder andere betroffene Parteien können die Gültigkeit Ihres EBA anhand seiner Bezugsnummer online überprüfen. Dazu benötigen diese auch die persönlichen Daten (Personalausweis- oder Reisepassnummer), die Sie bei der Einreichung Ihres Antrags angegeben haben.

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