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Telematikinfrastruktur (Abkürzung TI ) — Der online-Datenaustausch (auch) im Medizinsektor.


Gesetzlich geregelt ist ein Teil der Telematikinfrastruktur (TI) durch den § 291a SGB V . Der nennt die Akteure im Gesundheitswesen, den Online-Rollout der Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken.

Die elektronische Gesundheitskarte und die sich im Aufbau befindende einrichtungsübergreifende Kommunikationsinfrastruktur schaffen die Grundlage für einen einfachen und sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten.

Mit dem Aufbau wurde die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) beauftragt.

In der gematik sind die wichtigen Institutionen des Gesundheitswesens vertreten: die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.



Zu den Anwendungen, den technischen Grundlagen der Komponenten sowie zur Refinanzierung der entstehenden  Aufwände

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