Zum Impfnachweis gegen Covid-19 am jeweiligen Arbeitsplatz
Schauen wir mal kurz in einen anderen Bereich: Restaurant, Innenbereich: Der Gast muss nachweisen, dass er gegen Corona geimpft, davon genesen oder darauf getestet wurde [3G|( 3 G)]. Der Kellner/-in muss das nicht. Es reicht eine kaum niesfeste OP-Maske (oft bleibt es auch beim komplett sinnfreien Visier) – schon ist der Arbeitsfriede wieder hergestellt. Was ist aber wenn die/der Angestellte einen Schutz gegen die Infektion am Arbeitsplatz fordert?
Der Arbeitgeber wiederum darf nicht einmal fragen, ob seine Angestellten geimpft sind oder nicht. Geschweige denn selbiges einfordern. Selbst im nachten großen Klinikum geht der „Datenschutz“ vor. Dabei ist es in der Zeiten einer Pandemie – und die haben wir immer noch – am wichtigsten, die Gesundheit der Menschen zu schützen, nicht ihre Daten. Wer das nicht versteht, versteht vermutlich umso mehr von grundsätzlicher und wertfreier Prinzipienreiterei.
… und was sagt das Arbeitsrecht dazu?[]
- Der Geschäftsführer der Benevit-Pflegeheime stellt 70 von 2.000 Mitarbeitenden "frei", weil sie nicht gegen das Coronavirus geimpft sind.
- Wie sind die Reaktionen in der Einrichtung und welche Konsequenzen hat die Entscheidung? Von red/dpa/lsw 18.11.2021 in der stuttgarter-zeitung.de:
- Zum Bericht in der stuttgarter-zeitung.de
12. März 2022)