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Der Begriff die I hat mehrere Bedeutungen …


Nähe und Distanz
Bekleidung und Schamgefühl
Privater und öffentlicher Bereich einer Wohnung
Unter Intimsphäre wird meist eine innere Sphäre verstanden, ein Bereich persönlichen Erlebens, über den der Einzelne üblicherweise nicht spricht und den er der Umwelt gegenüber aus Takt oder Bewahrung des Selbstgefühls sorgfältig abschirmt.

Die Intimsphäre ist durch das Grundgesetz geschützt ! Der Text des Art. 2 Abs. 1 GG lautet:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Das Persönlichkeitsrecht umfaßt den Bereich privater Lebensgestaltung und muss nicht unbedingt nur mit der Sexualität verknüpft sein.

Verhaltensweisen in der Pflege[]

Alle Verhaltensweisen zur Wahrung der Intimsphäre und Persönlichkeit eines Patienten/Bewohners sind geprägt durch den Respekt den man ihm entgegen bringt.


Beispiele für respektvolles Verhalten:

  • deutlich anklopfen, bevor man das (Patienten-) Zimmer betritt
  • evt. mehrere Tätigkeiten im Zimmer verrichten, um allzu häufige Störungen zu vermeiden
  • Bettdecke niemals ohne Vorankündigung wegreißen
  • bei der Körperpflege im Zimmer für Sichtschutz sorgen
  • jede Pflegetätigkeit dem Patienten/Bewohner vorher erklären
  • bei der Ganzkörperwäsche nur kleine Körperbereiche aufdecken
  • vor jedem Griff in den Schrank oder Nachtschrank vorher um Erlaubnis fragen
  • bei sehr persönlichen Gesprächen mit dem Patient/Bewohner Mitpatienten/-bewohner aus dem Zimmer bitten
  • beim Verlassen des Zimmers darauf achten, dass der Patient/Bewohner geeignete Kleidung und Schuhe trägt
  • bei der Kommunikation die "wir"-Form vermeiden.
  • Tabuzonen des Körpers beachten

siehe auch[]

  • Schamgefühl
  • Tabuzonen
  • Nähe und Distanz in der Pflege
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