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Eine lebensverlängernde Maßnahme kann eine Infusion, eine Magensonde, eine Reanimation oder eine Operation sein (Beispiele). Es muss sich dabei nicht um Heilung einer Krankheit handeln. Zunächst bezeichnet der Begriff eben den Zeitgewinn.

Wenn Personen in einer gültigen Patientenverfuegung schreiben, dass sie überhaupt keine lebenserhaltenden Massnahmen an sich wünschen, heißt das in vielen Fällen, dass sie nur bei einer bereits länger andauernden Krankheit ohne Heilungschancen eine längere ärztliche Behandlung ablehnen. Eine Schmerztherapie, o. ä. Symptombehandlung, wird nicht abgelehnt.

Was ist aber bei einem Unfall oder einer Krankheit, deren Heilungschancen sich noch gar nicht beurteilen lässt. Wird so eine Akutbehandlung damit ebenfalls abgelehnt. Wahrscheinlich ist das nicht gemeint und nicht abgelehnt.

Siehe auch unter

  • www.zeit.de/wissen/gesundheit/2016-08/patientenverfuegung-tod-lebenserhaltende-massnahmen-sterben-bundesgerichtshof "Keine lebensverlängernden Maßnahmen" reicht nicht
  • sterben, Tod
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