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Beiträge zu den Themen

Apotheke • Arzneimittel • Medikament-Medis • Medikation-Verordnung • das Richten von Medikamenten • Arzneimittelrecht • Pharmakologie •

Welche Arzneimittel sind unverzichtbar? Manche Medikamente überlebenswichtig: Krebsmedikamente, Impfstoffe, Antibiotika. Wer sorgt dafür, dass sie jederzeit ausreichend vorhanden sind? Der Medikamenten-Markt ist eigentlich streng reguliert.

Doch immer wieder fehlen wichtige Arzneien. Manchmal nur für kurze Zeit, manchmal sind sie mehrere Monate lang nicht lieferbar. [1] [2]

Definitionen[]

Ein Medikament (lat.: medicamentum = Heilmittel, Mittel zum Heilen) ist ein Arzneimittel (Oberbegriff), das in bestimmter Dosierung zur Heilung, Vorbeugung oder Linderung einer Krankheit dient. In der Regel wird es vom Arzt verschrieben.

Meistens sind sie unter dem Handelsnamen (Marke einer Firma), weniger oft unter ihrem Freinamen, dem International Non-Proprietary Name (INN), bekannt. Der Freiname basiert meistens auf einem chemischen Begriff des Wirkstoffes/Inhaltsstoffes.

Medikamente werden so genannten Medikamentengruppen zugeordnet. Dies erleichtert die Suche nach ähnlichen Mitteln.

Arzneimittel oder Pharmaka (Sing. das Pharmakon) sind laut Arzneimittelgesetz (AMG, s.u.) Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen / tierischen Körper bestimmt sind, um entweder:

  • Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.
  • Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen.
  • die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen. Oder …
  • vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe, Transmitter oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen.


  • Lebensmittel, kosmetische Erzeugnisse, Tabakerzeugnisse und Organe (oder O.teile) sind keine Arzneimittel sind.

Die Pharmakodynamik behandelt/misst die Wirkung von Arzneistoffen im Organismus bzw. beschreibt die Wirkung auf den gesamten Körper.

Zu den Arzneimitteln[]

Der Begriff Arzneimittel (AM) schließt alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Diagnostika, wie Kontrastmittel oder Blutpräparate sind beispielsweise zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird der Oberbegriff Arzneimittel jedoch häufig synonym (gleichbedeutend) mit Medikament verwendet.

Unterteilt werden Arzneimittel auch nach ihrem Abgabestatus:

- Freiverkäufliche (rezeptfreie) Arzneimittel können ohne ärztliche Verordnung erworben werden.
- Rezeptpflichtige AM dürfen nur auf ärztliches Rezept hin von der Apotheke abgegeben werden.
- Betäubungsmittelrezeptpflichtige AM erfordern eine Btm-Verodnung des Arztes auf einem gesonderten Formular.

Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen von der Apotheke abgegeben werden.

Hinweis[]

zu … fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker ?

Entsprechende Artikel bei der ersten Auflage des PW wurde von 2005 bis 2010 … von AutorInnen angelegt und weiter entwickelt, die dort derzeit keine Aktualisierungen … ( Dank an den Verein nicht vergessen ! ) vornehmen dürfen.

Arten von Arzneimitteln, Dosis[]

  • Fertigarzneimittel = Arzneimittel die im voraus zubereitet werden, Wirkstoff + Hilfsstoff
  • zubereitete Arzneimittel = auf Rezept angefertigte Arzneimittel (Rezepturen & Defekturen)
  • Blutzubereitungen = Blut,- Plasma- und Serumkonserven
  • Impfstoffe (passiv und aktiv)
  • Allergene (Allergietests, Hyposensibilisierung)
  • somatische Zelltherapeutika (Chemotherapie u.ä.)


Darreichungsformen, Arzneizubereitung

Flüssig
Lösung, Sirup, Saft, Tinktur, Tee, Injektions- und Infusionslösung, Drogenextrakt, Perkolat
Fest
Puder, Pulver, Granulat, Tablette, Filmtablette, Dragée, Weichgelatinekapsel, Hartgelatinekapsel, Oblong, Caplet, Brausetablette, Pille
Halbfest
Suspension, Emulsion, Paste, Creme, Salbe, Gel, Lotion, Suppositorium (Zäpfchen), Liniment, Globuli, Buccaltablette
Weitere D.
Nanosuspension, Pflaster, Transdermales Pflaster, Schmelzfilm, Spray, Inhalat, Implantat


Dosis bezeichnet die Menge eines Arzneistoffes, die einmalig oder wiederholt verabreicht wird.

zum Bspl:

  • Einzeldosis:
Die Menge, die auf einmal gegeben wird.
  • Maximaldosis:
Die Menge die maximal auf einmal gegeben werden darf
  • Initialdosis:
Die Menge, die einmalig am Anfang einer Pharmakotherapie gegeben wird
  • Erhaltungsdosis:
Die Menge, die in bestimmten Abständen eingenommen werden muß, um einen bestimmten Arzneimittelpegel im Blut zu erhalten (gleicher Anteil im Blut gelöster Stoffe. vgl. Pharmakokinetik).

Apotheke[]

Lücke !


Rezepte[]

Ein Rezept beinhaltet:

  • persönliche Daten des Patienten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Name, Bezeichnung, Adresse und Telefonnummer des ausstellenden Arztes
  • Name, Dosis, Menge und Darreichungsform des Arzneimittels
  • sowie Anwendungshinweise (bei Heil- oder Hilfsmittelverordnung entsprechende Bezeichnungen, Dauer der Therapie und Nummer des Hilfsmittels)
  • Datum der Ausstellung und Unterschrift der Ärztin/-es
  • bei einem Kassenrezept auch Name der Krankenkasse des Patienten und seine Versichertennummer

Das Rezept enthielt ursprünglich die Angaben des Arztes über die Arzeneistoffe und ihre Menge, also die Rezeptur, nach der der Apotheker das Arzeineimittel herzustellen hatte.

Apotheken-Notdienst[]

Bundesweit gilt eine einheitliche Nummer, bei der ausserhalb der regulären Öffnungszeiten die Telefonnummer der aktuell Notdienst habenden Apotheke abgehört werden kann.

Telefon: 2 28 33 (In Mobilfunknetzen die gegenwärtige Ortsvorwahl voranstellen).

Arzneimittelgesetz, Arzneimittelrecht[]

  • Jeder Arzneimittelverordnung sollte eine für den Patienten individuelle Nutzen-und-Risiken-Abwägung vorausgehen.
  • Ärzte können bei der Verordnung neben der jeweiligen Fachinformation herstellerunabhängige Therapieleitlinien heranziehen. Sie gehen auf die erforderlichen diagnostischen Schritte und die erforderlichen begleitenden Kontrollen ein.
  • Arzneimittelgesetz

neu seit Februar 2006[]

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG) beschlossen.

Zulassung von Medikamenten[]

Die Entscheidung, ob ein neues Medikament auf den Markt kommen kann, wird in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz: BfArM) getroffen. Das Zulassungsverfahren muss festgelegte Kriterien bezüglich der Wirksamkeit und Sicherheit sowie der pharmazeutischen Qualität durchlaufen/prüfen/Nachweise überprüfen. Dabei werden auch die Verschreibungspflichtigkeit oder die Freiverkäuflichkeit eines Medikamentes festgelegt.

Das Medikament kann aber seine Zulassung ganz oder teilweise verlieren, wenn sich in der praktischen Anwendung schließlich herausstellt, dass es (überwiegend oder schwerwiegend) gesundheitsschädigend wirkt oder für bestimmte Patientengruppen Risiken enthält (z.B. das im "Contergan-Skandal" bekannt gewordene Schlafmittel Thalidomid bei Schwangeren).


Medikamente bei alten Menschen[]

Die häufige Multimorbidität alter Menschen führt oft zur Einnahme einer höheren Menge verschiedener Medikamente als bei jüngeren Erwachsenen. Im Alter nimmt die Häufigkeit von Erkrankungen zu. Die Menschen leiden an vielen Krankheiten gleichzeitig. Medikamente sind zwar im Rahmen ihres Zulassungsverfahrens überprüft worden, aber (zunächst auch sinnvollerweise) meist nur an männlichen Probanden in jüngerem Alter, die keine weiteren Medikamente zu sich genommen haben.

  • Die gleichzeitige Einnahme verschiedener Medikamente kann die Aussage zu der erwünschten Wirksamkeit oder über unerwünschte Nebenwirkungen problematisch werden lassen.
  • Die Verstoffwechselung der Medikamente kann verändert sein, da mit beeinträchtigten Organfunktionen im Alter oft zu rechnen ist.
  • Es entstehen praktische Probleme bei der Anwendung von Medikamenten (z. B. durch Einschränkungen der Sicht und der Feinmotorik. Erkennen des Medikamentes, Lesen des Beipackzettels, Auspacken bzw. Öffnen von "kindersicheren" Verschlüssen, Erkennen der richtigen Dosierung, etc. Vgl. Compliance).

Aufgrund der (fast) immer vorhandenen "unerwünschten Wirkungen" bzw. "Nebenwirkungen" sollte die Einnahme von Medikamenten so gering wie möglich gehalten werden.

Inzwischen wurde vom Projektverbund Priscus eine zugängliche Liste von Medikamenten erstellt, die für ältere Menschen nicht oder nur bedingt geeignet sind.

Pflegerische Aufgaben beim Umgang mit Medikamenten[]

Wichtiges Stichwort Patientensicherheit

Urteil wegen Nichtverteilens von medi[]

28.01.2021 - LANDGERICHT FRANKFURT  Bewährungsstrafe für Altenpfleger - Ein Altenpfleger wirft Medikamente weg statt sie dementen und bettlägerigen Senioren zu geben. Das Landgericht Frankfurt verurteilt ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Der 33jährige Altenpfleger fühlte sich nach eigenen Angaben überfordert.  Weil er mit der Betreuung dementer und bettlägeriger Senioren in einem Altenheim überfordert war und Medikamente weggeworfen hatte, ist ein 33 Jahre alter Altenpfleger am Mittwoch in Frankfurt zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte vor dem Landgericht damit Erfolg. In erster Instanz war der Mann vom Amtsgericht lediglich zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (150 Tagessätze) verurteilt worden. In beiden Fällen gingen die Gerichte von vorsätzlicher Körperverletzung durch Unterlassen aus.  Der Pfleger war an im Dezember 2012 in den Feierabend gegangen, ohne den sechs Senioren die üblichen Beruhigungs- und Schlafmittel zu verabreichen. Die Medikamente warf er stattdessen in den Abfall. Die alten Leute konnten daraufhin nicht schlafen und schrien nach Hilfe. Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Er sei mit seiner Arbeit psychisch überfordert gewesen.  Nach der Tat verlor er die Stelle in dem Altenheim und begab sich in therapeutische Behandlung. Die Strafkammer setzte als Bewährungsauflage die Zahlung von 990 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung fest. ( Frankfurter Rundschau )


Medikamentengruppen[]

Die Medikamente werden in Gruppen zusammengefasst, in denen therapeutisches Ziel und Einsatzgebiet auch bei chemischen Unterschieden der verschiedenen Medikamente weitgehend gleich sind, wie z. B. Analgetika, Antibiotika, Anticholinergika, Antidiabetika, Antiemetika, Antitussiva, Antihypertensiva, Psychopharmaka, Vitamine oder Zytostatika.

Die Rote Liste, ein verbreitetes Arzneimittelverzeichnis für Deutschland, nennt ungefähr 90 ähnliche Hauptgruppen wie die oben genannten. Das IFAP, das sowohl als Kliniksoftware existiert, wie auch als kostenlose App für iPhone und Android ist mittlerweile sehr verbreitet (Zugang zu Computern, Internet, Mobiltelefonie).



Medikamentenplan[]

  • Ein Medikamentenplan hilft die richtige Menge zur richtigen Zeit einzunehmen. Wenn jemand mindestens 3 Medikamente verordnet bekommt: die Versicherten haben Anspruch auf einen Medikationsplan

Aufbau: Beispiel

  • Morgen Mittag Abend Nacht vor/nach dem Essen

Literatur[]

  • Christoph Lanzendörfer , Joachim Scholz: Psychopharmakologie für Krankenpflegeberufe. Springer, Berlin. 1993. ISBN
  • Herrmann Plötz: Kleine Arzneimittellehre. Springer-Verlag, Berlin, 2. Auflage – 1996, 380 S. ISBN
  • Jörg Blech: Heillose Medizin - Fragwürdige Therapien und wie Sie sich davor schützen können, S. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-10-004413-4
  • Rote Liste
  • Handbuch Medikamente

Weblinks[]

(Zweck dieses Gesetzes ist die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel.)

Internet Seite oder Apps ? wo Informationen über Medikamente im Web ?[]

Einzelnachweise[]

  1. Bereits 2012 hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in den Kliniken nachgefragt, ob Medikamente fehlen. Das Ergebnis: Innerhalb eines Monats standen durchschnittlich 25 Präparate nicht oder in nicht ausreichender Menge zur Verfügung. Im vergangenen Jahr waren es im Schnitt 18. Der Kernbestand eines Krankenhaus beläuft sich auf zwischen 400 — 600 Arzneimittel. In über einem Drittel der Fälle gab es nach Einschätzung der Ärzte keine gleichwertigen Alternativpräparate. Bei Die Zeit, zeit-wissen, 2014-07
  2. Auch ein internationaler Vergleich verschiedener Regelungen In: zeit-wissen, 2014-07

Siehe auch[]

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