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Hauptberufliche Pflegekräfte in der Altenpflege sollen in mehreren Schritten einen höheren Mindestlohn bekommen. Das schließt aber nicht aus, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag höhere Löhne vereinbart werden.

Künftig wird dabei zwischen Pflegehilfskräften ohne Ausbildung, solchen mit einer einjährigen Ausbildung und den Pflegefachkräften mit einer dreijährigen Ausbildung unterschieden.


… ab 1. Juli 2025 gibt es mindestens ……[]

Seit dem 1. Juli 2025 steigt der bundeseinheitliche Mindestlohn in der Altenpflege. Die Erhöhung ist bereits die dritte und letzte Stufe der Anhebung, die die Pflegekommission Anfang 2024 beschlossen hatte.

• Pflegefachkräfte erhalten dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde.

• Für einhährig qualifizierte Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn auf 17,35 Euro.

• für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.


Nach Angaben der Bundesregierung arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege, die unter diese Mindestlohnregelung fallen. Die Erhöhung soll dazu beitragen, die Einkommenssituation in diesem oft unterbezahlten Berufsfeld nachhaltig zu verbessern.

2024 Höhere Löhne für Pflegekräfte[]

Ab dem 1. Mai erhalten Beschäftigte in der Altenpflege evtl. mehr Geld. Dort wo nach Mindestlohn bezahlt wird. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

2022, 2023[]

Früher : Pflegekräfte mit Ausbildung sollen höhere Mindestlöhne bekommen, nämlich 13,20 Euro (ein Jahr) und 15,40 Euro (drei Jahre). Bislang gab es nur einen Pflege-Mindestlohn.

News 0517 12-2023


Mindestlöhne richten sich auch nach der Qualifikation der Beschäftigten:

  • für Pflegehilfskräfte ( Pflegekräfte ohne Ausbildung)
  • für qualifizierte Pflegehilfskräfte ( Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung)
  • für Pflegefachkräfte

Der Bundesregierung zufolge werden die Mindestlöhne aller drei Gruppen folgendermaßen erhöht. Auch für 2024 und 2025 gibt es bereits eine Empfehlung der Pflegekommission:


Pflegefachkräfte :

Am 1. September 2022 wurde der Mindestlohn für Pflegefachkräfte von 15 Euro auf 17,10 Euro angehoben. Am 1. Mai 2023 ist er auf 17,65 Euro gestiegen. Ab 1. Dezember 2023 steigt er auf 18,25 Euro. Damit würde das Grundentgelt bei einer 40-Stunden-Woche bei 3174 Euro monatlich liegen. Zum 1. Mai 2024 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro und zum 1. Juli 2025 auf 20,50 Euro steigen.

Pflegekräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung:

Am 1. September 2022 wurde der Mindestlohn für Pflegekräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung von 12,50 Euro auf 14,60 Euro angehoben. Am 1. Mai 2023 ist er auf 14,90 Euro gestiegen. Ab 1. Dezember 2023 steigt er auf 15,25 Euro. Damit würde das Grundentgelt bei einer 40-Stunden-Woche bei 2652 Euro monatlich liegen. Zum 1. Mai 2024 soll der Mindestlohn auf 16,50 Euro und zum 1. Juli 2025 auf 17,35 Euro steigen.


Pflegekräfte ohne Ausbildung:

Am 1. September 2022 wurde der Mindestlohn für Pflegekräfte ohne Ausbildung von 12 Euro auf 13,70 Euro angehoben. Am 1. Mai 2023 ist er auf 13,90 Euro gestiegen. Ab 1. Dezember 2023 steigt er auf 14,15 Euro. Damit würde das Grundentgelt bei einer 40-Stunden-Woche bei 2461 Euro monatlich liegen. Zum 1. Mai 2024 soll der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro und zum 1. Juli 2025 auf 16,10 Euro steigen.


Neben dem Mindestlohn erhöht sich für alle drei Gruppen zudem der Urlaubsanspruch. Verdi zufolge wurde der Anspruch im vergangenen Jahr von 26 Tagen auf 27 Tage erhöht. Seit 2023 haben Pflegekräfte bei einer Fünf-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen (Werktage Mo-Fr).


Pläne für einen bundesweiten Tarifvertrag vorerst gescheitert[]

25.2.2021 - In der Altenpflege sind die Pläne für einen bundesweiten Tarifvertrag vorerst gescheitert. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi hat eine Kommission der Caritas den Antrag auf flächendeckende Einführung abgelehnt. Damit steigt nicht einmal der Mindestlohn in der Altenpflege (vorgesehen war das bis 2023 um 25 Prozent). Auch der Arbeitsminister Heil kritisierte die Ablehnung durch die Caritas.

Zitat daraus: Ausgehandelt hatten den Tarifvertrag der relativ kleine Pflege-Arbeitgeberverband BVAP und die Gewerkschaft Verdi. Wie ein Sprecher von Verdi nun mitteilte, hat eine Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Caritas den Antrag auf flächendeckende Einführung abgelehnt.
Die Arbeitgeberseite des katholischen Wohlfahrtsverbands erklärte, man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Allerdings würde der vorliegende Tarifvertrag in die Strukturen des Tarifgefüges der Caritas eingreifen. Zudem gebe es Befürchtungen, dass bestimmte Kosten künftig nicht mehr übernommen würden. Das würde der Caritas mit ihren höheren Tarifen schaden, hieß es.
Der Sprecher der Mitarbeiterseite, Rühl, warf der Caritas eine Verweigerungshaltung vor und beschuldigte die Dienstgeber mangelnder Solidarität. „Ein allgemein verbindlicher Tarif Altenpflege hätte für Tausende zumeist bei privaten Anbietern beschäftigte Menschen ein Ende von Dumpinglöhnen bedeutet“, erklärte Rühl. Dabei werbe die Caritas derzeit mit einer Kampagne für eine Aufwertung sozialer Berufe und Gesundheitsberufe. Ruf und Glaubwürdigkeit der Caritas seien massiv beschädigt.
Für die kirchlichen Verbände, die zusammen rund 30 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege stellen, gilt ein eigenes Tarifrecht. Sie vergüten überwiegend besser. Der von BVAP und Verdi ausgehandelte Tarifvertrag sollte den Mindestlohn bis Mitte 2023 um 25 Prozent erhöhen. Profitiert hätten die rund 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege

2021[]

Steht die so genannte 24-Stunden-Pflege mit Ausländischen Pflegerinnen vor dem Aus?


Ein Grundsatzurteil des [[arbeitsrecht|Bundesarbeitsgericht]]s setzt dieser Praxis in Privathaushalten nun Grenzen. Welche Folgen hat die Entscheidung? Stand: 25.06.2021 09:13 Uhr.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat dem Laissez-Faire durch ein Grundsatzurteil nun Grenzen gesetzt. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied, dass einer Bulgarin, die von einer bulgarischen Agentur vermittelt wurde und die nach eigenen Angaben rund um die Uhr bereitstand, um eine über 90 Jahre alte Seniorin in Berlin zu versorgen, der deutsche Mindestlohn zusteht - auch für Bereitschaftszeiten. Das System der 24-Stunden-Pflege gerät damit ins Wanken.

Unterschiede[]

Wie verhält es sich denn da ab September mit dem Mindestlohn?!

Steigt der auch, bzw wird er angepasst?

Hm, da gehen zwei, vllcht sogar drei verschiedene Sachen durcheinander. Der Mindestlohn ist unterste Schublade. Vergleichbar mit Hartz4. Sowas wird niemand freiwillig als Arbeitsvertrag unterschreiben. Das grenzt an Ausbeutung. Die so genannten Anpassungen sind minimal. Unterschreibe sowas nicht. Du darfst deutlich mehr verlangen. Das hat nichts mit Examen oder dergl. zu tun. Von dem Lohn sollst du jetzt leben können u n d in Zukunft mal eine passable Rente bekommen. Mit Mindestlohn geht das nicht.


Eine „tarifähnlichen Bezahlung“ setzt voraus, dass der Arbeitgeber mit der Gesetzl. Kranken- o. Pflegeversicherung (SGB) seine Leistungen abrechnen will und kann. Dann muss der AG nachweisen, dass sich seine Löhne an Tarifen mit Gewerkschaften orientieren und die nicht unterlaufen.


Die Bezahlung nach Tarifvertrag gibt es nur da, wo ein Arbeitgeber mindestens Tariflohn zahlen muss (durch Vertrag mit Verdi dazu verpflichtet ist).

Er dürfte auch mehr bezahlen - das nennt sich dann übertarifliche Bezahlung.


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