PflegeABC Wiki
Advertisement


Wieviele Beschäftigte in der Pflege haben keine richtigen Pausen❓Zuviele Beschäftigte in der professionellen Pflege haben keine richtigen Pausen. Das führt zu vermehrten Unfällen, Fehlern und Stress/Burn-outs. Unternehmen und deren Vorgesetzte sollten das verhindern – auch in ihrem Interesse. — Die Arbeit in der privaten Pflege (Familiensorge) wird bisher nicht ausreichend unterstützt, um solche Folgen dort zu vermeiden.

Was ist eine Pause?

Ist geregelt, wer wieviele Pausen machen darf / muss?

Andere Ausdrücke und Formen für Pausen?


Im Dienstplan müssen Pausen stehen[]

Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen. Pausen sind also keine Arbeitszeiten, evtl. aber Zeiten der Arbeitsbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes in der Form der Anwesenheitsbereitschaft. Diese Bereitschaftszeiten sind bei der Einhaltung der Höchstarbeitszeiten mitzuzählen, nicht dagegen die Zeiten einer Rufbereitschaft.

Ruhepausen (§ 4 ArbZG)[]

Bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden muss keine Pause gewährt werden.

Zwischen sechs und neun Stunden Dauer der Arbeitszeit ist eine Pause von 30 Minuten einzuräumen.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die Ruhepause 45 Minuten.

Die vorgeschriebene Gesamtpausenzeit darf in einzelne Zeitabschnitte von mindestens 15-minütiger Dauer unterteilt werden. Spätestens nach einer sechsstündigen Arbeit muss eine Pause gewährt werden.

Die Pause darf nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden. Pausen sind keine Arbeitszeit. Die Pausenzeit muss im Voraus, spätestens am Beginn der täglichen Arbeitszeit feststehen. Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Vergütung der Pausenzeit. Während der Pause muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz und auch das Betriebsgelände verlassen dürfen.

Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern zwar gestattet wird, Pausen zu nehmen, dies ihnen aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist (BAG vom 23. September 1992 - 4 AZR 562/91).

In die Pause hinein darf keine Bereitschaft angeordnet werden.

Wenn also in einem Pflegebereich die Arbeitsbereitschaft auch während der Pause gewährleistet werden muss, dann kann dies dadurch geschehen, dass für jeweils einen Teil des Personals versetzte Pausenzeiten festgelegt werden. Z. B. Frühstückszeit zwischen 8:30 und 8:45 bzw. von 8:45 bis 9:00.

Geregelt wird das im Paragraf 4 Arbeitszeitgesetz ( § 4 - ArbZG)

Schutzwirkungen der Pause[]

xxx yyy

Vergleiche BG-Vorschriften und deren Begründungen.

Arbeitsmedizin

dagegen: Ruhezeiten (§ 5 ArbZG)[]

Abgrenzung der Begriffe Pause - Ruhezeit. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden.

In Pflegeeinrichtungen kann diese Ruhezeit um eine Stunde auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.


Weblinks, siehe evtl. auch[]

Und was ist bei zusätzlichen Überstunden?

Advertisement