Durch die Reform der Pflegeversicherung wurden PEA eingeführt: dahinter steht der Ausdruck Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Gemeint sind die Personen, die "zusätzliche Betreuungsleistungen" nach § 45b SGB XI (ausgesprochen: Paragraf 45 des Sozialgesetzbuchs Elf) nutzen.
Statistisch sind sie durchschnittlich 81 Jahre alt und hauptsächlich der Pflegestufe I zugeordnet. Sie werden mehrheitlich ausschließlich durch Angehörige gepflegt.
Bei 61 % der PEA wurde eine Demenz diagnostiziert. Eine mittlere kognitive Funktionseinschränkung weisen 73,4 % der PEA auf, während etwas über die Hälfte der PEA die instrumentellen Aktivitäten des täglichen Lebens (IADL) nicht (mehr) beherrschen.
medien[]
- Rebecca Runte, Rolf Müller: ''Wer sind eigentlich diese „Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“?Versichertenbefragung auf Basis von Kassendaten'' in der Z Gerontol Geriat (2016) 49: 714. doi:10.1007/s00391-015-0967-z (Auswertung n = 1.800)