dazu diese Geschichte:
von Christian Beck :
( über eine Patientin der GRN-Klinik Sinsheim )
- Er durfte seine coronakranke Frau nicht sehen, obwohl es kein Besuchsverbot gab - Missverständnis oder Unkenntnis? Klaus Heyse durfte seine Frau im Krankenhaus nicht besuchen – obwohl das Besuchsverbot für Corona-Patienten nicht mehr besteht. RNZ, 17.11.2023
Aber bei seinen Anrufen auf Station sei ihm ein Besuchsverbot für die Corona-Patientin mitgeteilt worden. Zehn Tage lang. Ihr Mann berichtet, dass sich erst etwas bewegt habe, als der Freund seiner Tochter auf der Station anrief. Dieser habe sich kundig gemacht und dem Personal mitgeteilt, dass das Besuchsverbot nicht mehr besteht. "Ein Pfleger hat mir erzählt, sie hätten das nicht gewusst".
Als er nach zehn Tagen mit Schutzkleidung seine Frau besuchen durfte, habe sich ihm ein trauriges Bild geboten: Weitestgehend unbekleidet, habe sie im Bett gelegen, Fotos und Videos, die er der Zeitung zeigt, belegen dies. Medikamente seien nicht rechtzeitig verabreicht worden, das Mittagessen habe um 16 Uhr noch unberührt neben dem Bett gestanden. Zudem hätten sich weitere Erkrankungen ergeben, der Ehemann vermutet, dass diese auf nachlässige Pflege zurückzuführen sind.
Auf die Nachfrage des Journalisten bei der Klinik, ob das Personal ausreichend ist, um eine gute Versorgung der Patienten sicherzustellen, antwortet ihm die Pressesprecherin der GRN-Klinik: "Ja, diesbezüglich gibt es Personaluntergrenzen."