PflegeABC Wiki
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Plakat Charta

(offizielle Veröffentlichung, 2005)







Rechte und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen müssen im Mittelpunkt der Pflege stehen - aber wie?


In Zusammenarbeit mit Praktikerinnen und Praktikern aus der Pflege haben das BMFSFJ und die Servicestelle Pflege-Charta Arbeits- und Schulungsmaterialien zur Pflege-Charta entwickelt.



Hier gelangen Sie direkt zu den Arbeits- und Schulungsmaterialien zur Pflege-Charta (www.pflege-charta.de)



Die acht Artikel der Charta[]

Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe[]

Artikel 1 - Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können. (Mehr ...)

Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit[]

Artikel 2 - Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden. (Mehr ...)

Privatheit[]

Artikel 3 - Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre. (Mehr ...)

Pflege, Betreuung und Behandlung[]

Artikel 4 - Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung. (Mehr ...)

Beratung und Aufklärung[]

Artikel 5 - Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung. (Mehr ...)

Wertschätzung und Teilhabe[]

Artikel 6 - Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. (Mehr ...)

Religion, Kultur, Weltanschauung[]

Artikel 7 - Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben. (Mehr ...)

Sterben und Tod[]

Artikel 8 - Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. (Mehr ...)

Entstehung, Autorenschaft[]

Die deutschen Bundesministerinnen Renate Schmidt und Ulla Schmidt haben am 12.09.2005 Empfehlungen der Arbeitsgruppen des Runden Tisches Pflege vorgelegt.

Arbeitsgruppen des Runden Tisches Pflege haben hierzu eine Vielzahl von Ansatzpunkten herausgearbeitet.

Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen führt gesammelt die Rechte der Pflegebedürftigen auf, die in verschiedenen Gesetzen verankert sind und hier für die Praxis erläutert werden.

Ein Kernbereich ist dabei das Recht auf Selbstbestimmung, das veranschaulicht wird zum Beispiel bei der Gestaltung des Tagesablaufs in einer stationären Einrichtung.

Die Frage der Verbindlichkeit der Rechte[]

Die in der Charta aufgeführten Rechte werden in allgemeiner Weise in zahlreichen internationalen und europäischen Texten erwähnt und sind dort teilweise bindend verankert. Hierzu zählen vor allem die Europäische Sozialcharta und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU).

Das deutsche Recht enthält ebenfalls an verschiedenen Stellen rechtliche Verbürgungen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Neben den Grundrechten des Grundgesetzes sind dies vor allem die Rechte

  • auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§ 1 SGB IX),
  • auf Selbstbestimmung und Selbständigkeit (§ 2 SGB XI),
  • auf Aufklärung und Beratung (§ 7 SGB XI),
  • auf Vorrang der Prävention und Rehabilitation (§ 5 SGB XI),
  • auf Vorrang der häuslichen Pflege (§ 3 SGB XI)
  • nach dem Sozialhilferecht und dem Heimgesetz,

als auch das für das gesamte Sozialrecht gültige Recht auf individualisierte Leistungen (§ 33 SGB I).

Seit 2008 unternehmen die Beteiligten relativ unauffällige Anstrengungen, dasss möglichst viele Einrichtungen in Art einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Charta durch Unterschrift beitreten. Im Januar gab es dazu eine Auftaktveranstaltung in Berlin.


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