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mehr dazu unter Pflegefachkraft[]

Das Berufsziel Pflegefachfrau hieß früher: Krankenschwester bzw. für Männer: Krankenpfleger.

Ab Januar 2020 löst die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann diese drei bisherigen Ausbildungen zur/zum Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in ab. Gergelt wird dies im Pflegeberufegesetz von 2017.


Es entsteht damit ab 2023 ein neuer Pflegeberuf, die Pflegefachkraft (m/w/d), der/die/das eine qualitativ hochwertige Ausbildung anbietet und den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen in Gesellschaft und Gesundheitswesen Rechnung trägt.

Erstmals werden beruflich Pflegenden einige vorbehaltene Tätigkeiten zugesprochen. Das bedeutet, dass bestimmte pflegerische Tätigkeiten nur noch von dreijährig examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden dürfen und diese im Rahmen der vorbehaltenen Tätigkeiten über einen umfangreichen Entscheidungsspielraum verfügen sowie Kompetenzen zugesprochen werden.

Hierdurch wird pflegerisches Handeln nicht nur attraktiver sondern auch professioneller. Pflegefachmänner und -frauen agieren auf Augenhöhe mit den anderen Berufen im Gesundheitswesen.



* Die Ausbildung zur_Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann an einer Berufsfachschule Pflege


Gesetzliche Grundlage ist dafür das neue Pflegeberufegesetz von 2017, das vor der letzten Bundestagswahl beschlossen wurde.  


Der Wikipedia-Artikel zu diesem Begriff[]

… ist zweigeteilt:

Diplomierte Pflegefachfrau oder Diplomierter Pflegefachmann ist die schweizerische und liechtensteinische Bezeichnung für Fachpersonen in der Gesundheits- und Krankenpflege (auch Diplomierte Pflegefachperson). Diese Bezeichnung löste 2004 die alten Berufsbezeichnungen Diplomierte Krankenschwester bzw. Diplomierter Krankenpfleger ab. Das Diplom kann an Höheren Fachschulen (HF) oder Fachhochschulen erworben werden.

In Deutschland schließen die nach dem 1. Januar 2020 begonnenen generalistischen Ausbildungen in der Pflege mit der geschützten Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann ab.[1]

Ausbildung (Schweiz)[]

Derzeit wird die Ausbildungsstruktur in der Schweiz im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege weiter reformiert. Am 1. Januar 2004 trat das Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. Dezember 2002 in Kraft. Mit diesem Gesetz und der revidierten Bundesverfassung wurde die Regelungs- und Überwachungskompetenz für die nichtuniversitäre Berufsbildung im Gesundheitswesen von den Kantonen auf den Bund übertragen.

Bis zu diesem Zeitpunkt diente die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) als politisches Koordinationsorgan. Während die GDK bildungspolitische Entscheidungen und rechtsverbindliche Normen entliess, wurde die eigentliche Überwachung dieser Entscheidungen vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) vollzogen. Das SRK ist auch zuständig für die Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz.[2]

Die bisherigen Diplomausbildungen mit den Diplom-Niveaus I (DN I) und II (DN II) werden nun schrittweise in die Studiengänge der Tertiärstufe überführt. Angeboten bzw. angegliedert werden diese an Höheren Fachschulen (HF) oder Fachhochschulen (FH) und dauern drei Jahre.

An den Höheren Fachschulen lautet der neue Abschluss dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II, eine mindestens dreijährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, die dreijährige Fachmittelschule bzw. äquivalent FaGe (Fachangestellte Gesundheit), DN I (Diplomniveau Stufe 1), DN II (Diplomniveau Stufe 2).

An den Fachhochschulen lautet der neue Abschluss dipl. Pflegefachfrau FH / dipl. Pflegefachmann FH. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II bzw. ein gymnasialer Abschluss.

Mit einem tertiären Abschluss gibt es im Berufsfeld der Pflege diverse Weiterbildungsmöglichkeiten. Grundlegend lassen sie sich in drei Kategorien einteilen:

  • Führen/Beraten (z. B. Teamleiter/in, Berater/in im psychosozialen Bereich, Dipl. Institutionsleiter/in)[3]
  • Spezialisieren (z. B. Wundexperte/in, Experte/in für Palliative Care, Spezialist/in für angewandte Kinästhetik)[4]
  • Ausbilden (z. B. Ausbildungsleiter/in, dipl. Erwachsenenbildner/in)[5]

Ausbildung an einer Höheren Fachschule[]

Die Dauer der Ausbildung an einer Höheren Fachschule beträgt 3 Jahre und erfolgt teils an der Schule und teils in der Praxis. Der Abschluss nennt sich „Dipl. Pflegefachfrau/-mann HF“ und ist eidgenössisch anerkannt. Für diese Ausbildung ist eine abgeschlossene 3-jährige Lehre, eine FMS oder eine Matura Voraussetzung. Ausserdem muss man eine Eignungsabklärung erledigen. Ausnahmen gelten für jene, die schon einen Abschluss als Fachangestellte Gesundheit haben. Diese Ausbildung ist möglich an:

  • Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland (BZSL), Sargans
  • Berner Bildungszentrum Pflege, Bern, Thun
  • Bildungszentrum Gesundheit und Soziales, Chur
  • Bildungszentrum Gesundheit BZG, Münchenstein
  • Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Kanton Glarus
  • Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Kanton Solothurn
  • Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales Kanton Thurgau, Weinfelden
  • Careum Bildungszentrum, Stadt Zürich
  • Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales, Aarau, Kanton Aargau
  • Höhere Fachschule Pflege Olten, BBZ Olten, Trimbach
  • Höhere Fachschule Schaffhausen HFS
  • Höhere Fachschule Bereich Gesundheit Wallis, Visp
  • Scuola specializzata superiore in cure infermieristiche, Lugano
  • XUND Bildungszentrum Gesundheit Zentralschweiz (ehemals Höhere Fachschule für Gesundheit Zentralschweiz), Luzern
  • ZAG, Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich[6]

In der französischsprachigen Schweiz gibt diese Ausbildung nur am ceff – Centre de formation professionnelle Berne in Saint-Imier.

Ausbildung an einer Fachhochschule[]

An der Fachhochschule ist die Ausbildung zur Pflegefachkraft als Vollzeitstudium über 3 Jahre möglich zu belegen und wird mit einem „Bachelor of Science in Pflege“ abgeschlossen. Als Voraussetzung zu dieser Ausbildung muss eine Matura (Gymnasial, Fachmittelschule, Berufsmittelschule) abgeschlossen sein und ausserdem ein Praktikum im Gesundheitswesen absolviert werden (Ausnahme: Berufserfahrung in diesem Bereich).[7] Eine Ausbildung zur Pflegefachkraft FH ist möglich an:

  • Berner Fachhochschule, Fachbereich Gesundheit
  • Kalaidos Fachhochschule, Zürich[8]
  • FHS St. Gallen Hochschule für Angewandte Wissenschaften
  • Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Gesundheit
  • Fachhochschule Westschweiz[9]

Ausbildungen in Deutschland[]

Am 1. Januar 2020 trat das Pflegeberufereformgesetz in Kraft. Damit ändern sich die vorherigen, weiterhin gültigen geschützten Berufsbezeichnungen Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. -pflegerin zu Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau. Die Ausbildung erfolgt gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe.


Zusätzlich wurde die Möglichkeit eines primärqualifizierenden Studiums geschaffen. Mit dem Gesetz sind erstmals der Berufsgruppe vorbehaltene Tätigkeiten normiert worden.

Die früheren und ebenfalls geschützten Berufsbezeichnungen Krankenschwester bzw. Krankenpfleger nach den Krankenpflegegesetzen von 1964, 1985 und 2004 behalten ihre Gültigkeit, sowie die ebenfalls geschützten Berufsbezeichnungen der Kinderkrankenschwester bzw. -pfleger und in der Altenpflege.

Siehe auch[]

Weblinks[]

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Einzelnachweise[]

  1. Bundesgesundheitsministerium: Pflegeberufegesetz. Abgerufen am 4. Dezember 2019.
  2. Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse, Schweizerisches Rotes Kreuz, abgerufen am 14. Juni 2019
  3. Bereich Führung und Beratung Der wichtigste Job der Schweiz, abgerufen am 14. Juni 2019
  4. Bereich Spezialisierung/Fachvertiefung Der wichtigste Job der Schweiz, abgerufen am 14. Juni 2019
  5. Bereich Bilden und Ausbilden Der wichtigste Job der Schweiz, abgerufen am 14. Juni 2019
  6. Dipl. Pflegefachfrau/-mann HF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), abgerufen am 14. Juni 2019
  7. Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialbereich.Vorlage:Toter Link
  8. Pflegefachmann/-frau FH (BSc) Berufsberatung, 14. Juni 2019
  9. HES-SO - Gesundheit - Pflege, abgerufen am 21. August 2014.



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