PflegeABC Wiki
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Das Wort Pflegesachleistung, -en ist ein Ausdruck aus der Pflegeversicherung. Dabei geht es um die Bezahlung der Leistungen einer Sozialstation für ein Mitglied der Pflegeversicherung.

Nachdem die Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit mit einem Gutachten bestätigt hat, kann das Versicherungsmitglied wählen:

ob es seine Pflege selbst organisieren will (und kann)
oder ob sie teilweise oder vollständig von einem ambulanten Dienst / Sozialstation übernommen werden soll.

Je nach dieser Wahl erhält das Versicherungsmitglied von seiner Pflegeversicherung unterschiedlich hohe Zuschüsse zu den Kosten. Wählt es die Sozialstation, muss es die nicht direkt bezahlen - das übernimmt zum Teil die Pflegeversicherung, der die Sozialstation eine Rechnung schickt. Dabei kann die Sozialstation allerdings nur genau vorher definierte Leistungen bei der Pflegeversicherung bis zu einem Maximalbetrag abrechnen.


Pflegesachleistungen[]

Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung sind im Gesetz bereits definierte Leistungspakete der Grundpflege und/oder die hauswirtschaftliche Versorgung (siehe § 36 SGB XI).

Maximalbetrag je nach Pflegegrad / = früher Pflegestufe[]

Der monatliche dafür erstattungsfähige Maximalbetrag


  • bei Pflegestufe I Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 450 Euro,


  • bei schwerer Pflegebedürftigkeit Pflegestufe II sind es Pflegeeinsätze bis zu 1.100 Euro


und bei

  • schwerster Pflegebdürftigkeit Pflegestufe III bis zu 1.550 Euro für Pflegeeinsätze.


  • In Härtefällen (aus Sicht der Pflegeversicherung), zum Bspl. wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand besteht, zum Beispiel bei der Pflege im Endstadium von Krebserkrankungen wenn auch immer wieder mehrfach in der Nacht notwendige Hilfe geleistet wird, dann können Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1.918 Euro als Pflegesachleistung erstattet werden. Wenn das bereits im Voraus genehmigt worden ist! Nachträglich gibt es kein extra Geld.

Siehe auch[]

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