SGB ist die Abkürzung für Sozialgesetzbuch. Danach kommt immer eine Zahl für einen Gesetzesbereich. Es gibt zwölf SGB-Bücher.
Das Sozialgesetzbuch gliedert sich in bisher zwölf Bücher, die jeweils innerhalb von sich mit fortlaufenden Paragrafenzahlen nummeriert sind und daher gesetzestechnisch als jeweils ein eigenständiges Gesetz gelten.
Es regelt nicht nur die Sozialhilfe.
Buch | Titel | in Kraft seit | Inhalt |
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SGB I | Allgemeiner Teil | 1. Januar 1976 | enthält die grundlegende Programmatik des SGB sowie Definitions- und Verfahrensvorschriften |
SGB II | Grundsicherung für Arbeitssuchende | 1. Januar 2005 | enthält die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen über 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese über kein (ausreichendes) Arbeitseinkommen verfügen; |
SGB III | Arbeitsförderung | 1. Januar 1998 | betrifft die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA): (Arbeitsvermittlung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit) |
SGB IV | Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung | 1. Januar 1977 | regelt neben dem Recht des Gesamtsozialversicherungsbeitrags sowie der Definitionen sozialversicherungsrechtlicher Grundbegriffe vor allem die Verfassung der Sozialversicherungsträger (Organisation, Sozialversicherungswahlen, Haushalts- und Rechnungswesen) |
SGB V | Gesetzliche Krankenversicherung | 1. Januar 1989 | betrifft Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.). |
SGB VI | Gesetzliche Rentenversicherung | 1. Januar 1992 | betrifft Organisation und Leistungen der Träger der Deutschen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, Rente wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten; Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sonstigen Rehabilitation). |
SGB VII | Gesetzliche Unfallversicherung | 1. Januar 1997 | betrifft Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gewerblichen und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkassen der öffentlichen Hand für die Versicherungsfälle Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit. |
SGB VIII | Kinder- und Jugendhilfe | 3. Oktober 1990 (neue Bundesländer) 1. Januar 1991 (alte Bundesländer) |
betrifft Angebote und Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (insbes. Jugendämter) an anspruchsberechtigte bzw. hilfebedürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und junge Erwachsene. |
SGB IX | Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen | 1. Juli 2001 | hat den Zweck, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken. |
SGB X | Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz | 1. Januar 1981 1. Januar 1983 |
regelt das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten. |
SGB XI | Pflegeversicherung | 1. Januar 1995 | |
SGB XII | Sozialhilfe | 1. Januar 2005 |
Als besondere Teile des Sozialgesetzbuches gelten nach Vorlage:§ SGB I auch mehrere, derzeit noch in speziellen Gesetzen geregelte Bereiche. Diese sollen langfristig in das Sozialgesetzbuch eingeordnet werden:
Gesetz | Regelungsbereich | in Kraft seit |
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BAföG | Ausbildungsförderung | 1. Juli 1971 |
BVG | Kriegsopferversorgung | 1. Oktober 1950 |
SVG | Soldatenversorgung | 1. April 1956 |
OEG | Opferentschädigung | 16. Mai 1976 |
WoGG | Wohngeld | 1. Januar 1971 |
BKGG | Kindergeld | 1. Januar 1996 |