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Soll-Stunden — Die monatliche Soll-Arbeitszeit - Errechnung der monatl. Soll-Stunden[]

>>> siehe auch: Dienstplan

Die monatliche Soll-Arbeitszeit - auch: Soll-Stunden - müssen in den beiden an abwechselnden Wochenenden arbeitenden Schichten in der Summe das Jahres aber identisch sein. Denn sie wird - theoretisch -nur von der Zahl der Arbeitstage für Menschen bestimmt, die in einer normalen Arbeitswoche von Montag bis inkl. Freitag in dem jeweiligen Kalendermonat arbeiten.


Die monatliche Soll-Arbeitszeit (Pflichtstunden) errechnet sich nur aus den Angaben im Arbeitsvertrag. Dort ist üblicherweise die Arbeitszeit in einer Woche angegeben (arbeits- oder tarifvertragliche Wochenarbeitszeit; Abkürzung: WAZ). Arbeitet jemand Teilzeit bezieht sich die Prozentzahl für die WAZ auf diese "normale" Woche (die wäre dann = 100 % )


Aber das reale Jahr besteht aus vielen Wochen, die von dieser fiktiven Stundenzahl abweichen: durch

  • Feiertage, innerhalb der Woche oder auch am Wochenende (Zeitzuschläge?)
  • durch das Monatsende, das mitten auf ein Wochenende fällt.
  • Krankheitstage zählen übrigens wie die für diesen Tag geplante Arbeitszeit


Mit Urlaub oder Krankheit hat das Monatssoll übrigens nichts zu tun.

Damit ist nicht zwangsläufig gesagt, dass in der Pflege in jeder Woche so lange gearbeitet werden muss. Die Arbeitswoche kann dadurch kürzer werden. Die Arbeitswoche unterscheidet sich ja von der Kalenderwoche und beide noch einmal von der fiktiven Woche, die im Arbeitsvertrag die WAZ beschreibt.

Vielmehr wird bei dieser Berechnung generell erst einmal von einer 7-Tage-Woche ausgegangen, an denen Samstage und Sonntage arbeitsfrei sind. Das Beispiel einer 38,5-Stunden-Woche ergibt rechnerisch 7,7 Stunden für jeden der fünf übrigen Wochentage (38,5:5=7,7; Montag bis Freitag).


Die Wochenstundenzahl kann dann aber in der Realität auch ungleichmäßig über die Wochentage verteilt werden, insbesondere wenn ein 14-Tage-Rhythmus mit einem freien und einem Dienstwochenende betrachtet wird. Z. B. können die Früh- und Spätdienste und die Nachtdienst auch verschieden viele Stunden umfassen und die Dienste am Wochenende ebenso.


In den einzelnen Monaten ergeben sich je nach Anzahl der Wochenend- und Feiertage in einem Monat unterschiedliche Soll-Arbeitszeiten. Sie wird errechnet aus der Anzahl der Arbeitstage von Montag bis Freitag im ganzen Monat (ohne Feiertage). Diese Zahl wird mit dem Tagessoll (im Bspl. 7,7 Stdn; das entspr. 7 Stdn. und 42 Min.) malgenommen.

Im Dienstplan müssen dann evtl. Überträge aus den Vormonaten individuell vor der Festlegung der Anzahl der zu erbringenden Arbeitstage berücksichtigt werden. Evtl. gibt es in dem Betrieb eine bestimmte Regelung, nach der die Stunden auf den nächsten Monat übertragen werden dürfen. (Gleitzeit-Konto?)

Ungleichmäßig Verteilung[]

Die ungleichmäßige Verteilung der Wochenarbeitszeit in der Pflege wird meist auf einen Zwei-Wochen-Block gesehen:
z. B. mit der noch häufigen so genannten 6-Tage-Woche. Dabei soll, in anderem Beispiel mit 40 Stdn. pro Woche oder 80 Stdn. in zwei Wochen, an 12 Tagen gearbeitet werden und nur zwei der vier Wochenendtage im Zweiwochenblock frei von Arbeit bleiben. Im Durchschnitt bleiben dabei also pro Werktag 6 Stdn. 36 Min. (6,6 Stdn. AZ plus die Pausenzeiten) als Zeit der Anwesenheit im Betrieb übrig.

gesehen auf mehrere Monate:
Durch die Lage der an Wochenenden gearbeiteten Stunden ergeben sich in den beiden abwechselnd arbeitenden Schichten unterschiedliche Überträge von Zeitguthaben in den Folgemonat. Für beide Schichten müssen die Arbeitszeiten in der Summe das Jahres aber identisch sein und der fiktiven Soll-Arbeitszeit entsprechen. Der Übertrag entspricht vom Effekt her den Regeln der Gleitzeit-Regelung in anderen Betrieben. Diese Form der Gleitzeit ist aber nirgends schriftlich verfasst oder vereinbart worden, sondern in der Pflege seit langem "betriebsüblich".

38,5 Stunden pro Woche

Die vereinbarte AZ von ergibt diese Rechnung

:38,5 WAZ  : 5 (Anzahl der Tag Mon-Fre) = 7,7 (béi einer 5-Tage Woche Montag bis Freitag).

Die Wochenstundenzahl kann dann aber in der Realität auch ungleichmäßig über die Wochentage verteilt werden. Das ist in der Pflege a) notwendig b) meistens üblich

38,5-Stunden-Woche ergibt also rechnerisch 7,7 Arbeits-Stunden. Dazu kommen die notweneigen Pausenzeiten. Die bleiben unbezahlt. Die Wochenstundenzahl kann dann aber in der Realität auch ungleichmäßig über die Wochentage verteilt werden



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viet nam — a way to nursinggerman

— evtl. ein der monatlichen Soll-Stunden Wikipedia-Artikel bei ………  ? ??
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