Mit Stalking ist im Allltagsleben das massive ständige Belästigen von Opfern gemeint, so dass diese psychisch oder körperlich beeinträchtigt werden. Es kann sich dabei um nächtliche Anrufe, Bedrohungen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, das Verfolgen und Auflauern bis vor die Haustüre handeln.
Seit April 2007 ist Stalking ein Straftatbestand, der mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Opfer können als "Erste Hilfe" bei bei der Prozessabteilung des örtlichen Amtsgerichts eine einstweilige Verfügung erwirken, die dem Täter untersagt, sich der Wohnung oder der Arbeitsstelle zu nähern und mit ihr im Wege von Briefen, e-Mails oder Telefonaten Kontakt aufzunehmen. Nächste Stufen sind die Beantragung und Verhängung von Ordnungsgeld und die Strafanzeige „wegen aller in Betracht kommender Delikte“.
Grundsätzlich wird Stalking-Opfern geraten, sich so frühzeitig wie möglich gegen den Stalker (soweit bisher erforscht, handelt es sich überwiegend um Männer) zur Wehr zu setzen.
Beispiel[]
Stalker muss 18 Monate in Haft
Der Stalker aus Hirschberg muss für 18 Monate ins Gefängnis. Am elften Verhandlungstag verkündete gestern Nachmittag der Richter das Urteil der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Mannheim. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 71-jährige Angeklagte seit mehr als drei Jahren …
Weblinks[]
- Seite des Bundesministeriums der Justiz zum Thema Stalking
- Beratungsstelle für Menschen, die stalken (Täter) (www.stop-stalking-berlin.de)
Siehe auch[]
- Mobbing
- Hacking, Identitätsdiebstahl